Wartung der Lichttechnik
Heilwig Gymnasium
Nach DGUV Vorschrift 17 – Unfallverhütungsvorschrift – Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung- §32 (3) sind Veranstaltungs- und Produktionsstätten sowie deren Ausstattung weitgehend staubfrei zu halten und mindestens jährlich gründlich zu reinigen. – Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für die Wartung Ihrer Ton-, Licht- und Medientechnik